IFRS 9
IFRS 9 „Finanzinstrumente“ stellt das „Herz“ der Bilanzierungsvorschriften für Finanzinstrument (FI) dar, da er die materiell wichtigen Vorschriften zum Ansatz und insbesondere zur Bewertung (Mixed Model, Impairment, Hedge Accounting) beinhaltet. Der IFRS 9 war verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2018 anzuwenden und löste den Standard IAS 39 ab (IFRS 9.7.1.1).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
« Zurück zum Glossar Index