FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Gruppe


Eine Gruppe stellt einen Spezialfall zulässiger Grundgeschäft im Rahmen des Hedge Accounting dar (IFRS 9.6.3.1 (b), IFRS 9.6.6.1-6.6.6., B6.6.1-B6.6.16). Eine Gruppe beinhaltet gleichgerichtete oder gegenläufige Bestandteile, die jeweils einzeln zulässig sind und hinsichtlich ihrer Risiken gemeinsam gesteuert werden (IFRS 9.6.6.1 (a)-(b)). Beim Cashflow Hedge (CFH) müssen die gegenläufigen Cashflows in derselben Periode anfallen (IFRS 9.6.6.1 (c), B6.6.7). Gruppen dürfen nicht nur für bilanzielle Zwecke gebildet werden, sondern müssen so auch im Risikomanagement existieren (IFRS 9.B6.6.1). Spezialfälle einer Gruppe stellen eine Nettoposition sowie eine Nullposition dar.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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