Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung
Die meisten kommunalen Gebietskörperschaften (Kommunen) wenden bereits seit längerer Zeit anstelle oder zusätzlich zur Kameralistik die Doppik an. Diese u.a. auch als neue kommunale Finanzmanagement (NKF) bezeichnet, orientiert sich i.d.R. an den Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB). Grundlage für eine mögliche Doppik auf Ebene der Länder und des Bundes sind die Standards staatlicher Doppik (SsD). Auf Ebene der internationalen Rechnungslegung gibt es für die öffentliche Verwaltung einen eigenen Standard, die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Die Basis der IPSAS bilden die International Financial Reporting Standards (IFRS), die für die Belange der öffentlichen Einrichtungen weiterentwickelt werden. Die Europäische Kommission bemüht sich um eine Harmonisierung des Rechnungswesens für den öffentlichen Sektor. Dabei sollen die IPSAS die Basis der zukünftigen europäischen Standards (European Public Sector Accounting Standards (EPSAS)) bilden.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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