FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

Ihr Schlüssel zu fundierter und praxisorientierter Wissensvermittlung


International Public Sector Accounting Standards (IPSAS)


Der IPSAS stellt den internationalen Rechnungslegungsstandard für die öffentliche Verwaltung dar, der sich an den International Financial Reporting Standards (IFRS) orientiert. Ein weiterer Schritt für die öffentliche Verwaltung nach der Umstellung auf nationaler Ebene von der Kameralistik auf die (HGB-)Doppik (siehe hierzu auch Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)), könnte die Umstellung auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften für die öffentliche Verwaltung IPSAS sein. Auf Deutschland bezogen könnten die Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Kommunen die IPSAS anwenden. Bei den IPSAS handelt es sich derzeit lediglich um Empfehlungen. Rechtsverbindlich werden diese Empfehlungen erst, wenn sie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in Deutschland bislang nicht der Fall und daher finden die IPSAS zurzeit in Deutschland keine und in der EU erst in wenigen Staaten Anwendung. Anders ist die Situation hingegen in der Schweiz sowie der Europäischen Kommission, der OECD und der NATO, die bereits IPSAS anwenden. Im August 2018 wurde der neue Standard IPSAS 41 „Financial Instruments“ veröffentlicht, der den noch geltenden IPSAS 29 spätestens ab 01.01.2022 ersetzen wird. Insbesondere bei Bewertungsthemen gibt es Unterschiede zwischen den entsprechenden Paragraphen der Standards staatlicher Doppik (SsD) und des IPSAS 41.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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