Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
In den letzten Jahren hat bei der Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene ein Paradigmenwechsel von der Kameralistik zur Doppik stattgefunden. Sukzessive stellten in den letzten Jahren die meisten kommunalen Gebietskörperschaften ihre Buchhaltung von der zahlungsorientierten einfachen Rechnungslegung (Kameralistik) auf die ressourcenverbrauchsorientierte doppelte Rechnungslegung (Doppik) um. Da die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene in Deutschland den Bundesländern obliegt, gibt es hier allerdings keine einheitliche Rechnungslegung für Gesamtdeutschland (so wie dies z.B. beim Handelsgesetzbuch (HGB) oder den Standards staatlicher Doppik (SsD) der Fall ist). Das Land Nordrhein Westfalen sowie Hessen waren die ersten Bundesländer, welche ab 2009 für ihre Kommunen – im Rahmen des sog. „Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)“24 – die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach der Doppik forderten.
24 Je nach Bundesland variiert die konkrete Bezeichnung zwischen Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF), Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), Neues Kommunales Finanzwesen (NKFW) oder Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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