FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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IPSAS 41


Der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) 41 „Financial Instruments“ regelt die internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten in der öffentlichen Verwaltung. Der IPSAS 41 wurde im August 2018 veröffentlicht und wird den IPSAS 29 spätestens ab dem 01.01.2022 ersetzen. Insbesondere bei Bewertungsthemen gibt es Unterschiede zwischen der deutschen (siehe hierzu auch Standards staatlicher Doppik (SsD), Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)) und internationalen (IPSAS 41) Bilanzierung von Finanzinstrument (FI) in der öffentlichen Verwaltung. SsD sowie NKF orientieren sich an den Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB), wohingegen IPSAS 41 auf dem IFRS 9 basiert. Das Bewertungskonzept des IPSAS 41 sieht bei bestimmten Finanzinstrumenten höhere Wertansätze als nach SsD vor. So sind bei Derivat auch unrealisierte Erträge zu erfassen. Die Wertberichtigung nach IPSAS 41 erfolgt mithilfe eines dreistufigen Modells, das bereits ohne Vorliegen objektiver Hinweise eine Wertminderung auf Basis eines erwarteten Verlustes vorsieht. Obwohl das Hedge Accounting nach IPSAS 41 viele Detailregelungen enthält, könnte die Bildung von Bewertungseinheiten (BWE) in vielen Fällen mit den Normen der SsD im Gleichlauf erfolgen. Es sind jedoch unterschiedliche Buchungstechniken erforderlich.17


17 Bezüglich weiterer Details und Praxisbeispiele siehe Henkel/Kosmis, Bilanzierung von Finanzinstrumenten (SsD, IPSAS 41), Innovative Verwaltung, Nr. 4/2020, S. 37-41.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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