Impairment: Überblick
Durch Impairment bei Finanzinstrument (FI) wird dem Adressenausfallrisiko (siehe hierzu auch Bewertung: Überblick) von Finanzinstrumenten Rechnung getragen. Gemäß IFRS 9.5.5.1 ist eine Wertberichtigung für erwarteter Kreditverlust zu erfassen. Gegenstand von Impairment sind ausschließlich finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapital-Finanzinstrumente) der Bewertungskategorien Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI) oder Amortised Cost (AC) bzw. Kreditzusagen, bestimmte Finanzgarantien, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte (IFRS 15) sowie Leasingforderungen (IFRS 16). Ziel von Impairments ist es, dass Adressenausfallrisiko erfolgswirksam zu erfassen (IFRS 9.5.5.8). Bei finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapital-Finanzinstrumenten) der Kategorie Fair Value through Profit and Loss (FVTPL) wird jedoch bereits über die GuV-wirksame Erfassung der Fair Value (FV)-Veränderung implizit die Wertberichtigung in der GuV erfasst, sodass für Finanzinstrumente der Kategorie FVTPL kein separater Impairment-Test mehr erforderlich ist. Die konkrete Ermittlung der Wertberichtigung hängt von dem anzuwendenden Impairment-Verfahren ab (siehe hierzu auch Impairment: Allgemeines Verfahren, Impairment: Vereinfachtes Verfahren und Impairment: POCI). Das Impairment-Modell des IFRS 9 basiert auf der Konzeption des erwarteten Kreditverlusts wohingegen das Modell des Vorgängerstandards IAS 39 auf der Konzeption des eingetretener Kreditverlust beruht. Bezüglich des Pendants in der HGB-Bilanzierung siehe IDW RS BFA 7.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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