Finanzinstrument (FI)
Gemäß IAS 32.11 ist ein Finanzinstrument (Financial Instrument (FI)) ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert (Financial Asset) und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit (Financial Liability) oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente in diesem Sinne umfassen grundsätzlich die gesamte Palette an Geld-, Kredit- und Kapitalmarktgeschäften. Hierunter fallen sowohl originäre Finanzinstrumente (Kassageschäfte), wie z.B. festverzinsliche Wertpapiere (Bonds) und Aktien, als auch derivative Finanzinstrumente (Derivat), wie z.B. Zinsswaps, Aktienoptionen. Sie können sowohl Fremdkapital-Finanzinstrumente (z.B. festverzinsliche Wertpapiere, Schuldscheindarlehen) und plain vanilla Eigenkapital-Finanzinstrumente (Aktien, Fondsanteile) umfassen als auch sog. Mezzanine-Kapital (z.B. Wandelanleihen, Genussrechte, Nachrangverbindlichkeiten). Sie können auf die Berichtswährung (z.B. EUR) als auch auf Fremdwährung (z.B. USD) lauten und können die Aktivseite der Bilanz (Investorsicht, Long Positions) genauso betreffen wie die Passivseite (Emissionssicht, Short Positions). Alle diese genannten Geschäfte mit ihrer Vielzahl von konkreten Ausprägungen fallen grundsätzlich unter den Begriff des Finanzinstruments i.S.d. IAS 32.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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