Erwarteter Kreditverlust
Das Impairment-Modell des IFRS 9 (siehe hierzu auch Impairment: Überblick) basiert auf dem Konzept der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss (ECL)), manchmal auch nur als Expected Loss (EL) bezeichnet). Danach sind bereits erwartete Kreditverluste zu erfassen und nicht wie beim Vorgänger Standard IAS 39 erst eingetretener Kreditverlust. Bezüglich eines Vergleiches zwischen dem Konzept des eingetretenen versus erwarteten Kreditverlusts siehe Zahlenbeispiel unterhalb der Abb. 20 (siehe hierzu Impairment: Allgemeines Verfahren). Gemäß IFRS 9.A ist ein „Kreditverlust“ „die Differenz zwischen allen vertraglichen Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt (d.h. alle Zahlungsausfälle), abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz (oder zum bonitätsangepassten Effektivzinssatz für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität). Ein Unternehmen hat die Zahlungen unter Berücksichtigung aller vertraglichen Bedingungen des Finanzinstrument (FI) (wie vorzeitige Rückzahlung, Verlängerung, Kauf- und vergleichbare Optionen) über die erwartete Laufzeit dieses Finanzinstruments zu schätzen. Die berücksichtigten Zahlungen umfassen Zahlungen aus dem Verkauf gehaltener Sicherheiten oder sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil der vertraglichen Bedingungen sind. Es wird vermutet, dass die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments verlässlich geschätzt werden kann. In den seltenen Fällen, in denen die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments nicht verlässlich geschätzt werden kann, hat das Unternehmen allerdings die verbleibende vertragliche Laufzeit des Finanzinstruments zugrunde zu legen.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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