FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Day One Profit or Loss


Bei der Zugangsbewertung ist der Fair Value (FV) anzusetzen. Normalerweise stellt der Kaufpreis die beste Approximation des Fair Values zum Zugangszeitpunkt dar (IFRS 13.57 ff.). Bei Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt existiert, ist im Rahmen der Folgebewertung der FV gemäß der Fair Value-Hierarchie mit einem Bewertungsverfahren zu ermitteln (Level 2 oder 3). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bereits am Ende des ersten Handelstages (Erwerbszeitpunkt) ein Gewinn (Verlust) aus dem Finanzinstrument (FI) entstehen kann, weil aufgrund der Verwendung von zwei unterschiedlichen FV-Werten ein (rechnerischer) Gewinn (Verlust) entsteht. Ein solcher Gewinn (Verlust) wird „Day One Profit (Loss)“ genannt. Der Bewertungsunterschied ist nur dann als Gewinn (Verlust) zu erfassen, wenn die bei dem Bewertungsverfahren verwendeten Input-Parameter ausschließlich am Markt beobachtbar sind (IFRS 13.81). Ansonsten ist der Unterschiedsbetrag im Zugangszeitpunkt GuV-neutral in der Bilanz zu erfassen und über die Laufzeit zu amortisieren.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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