Cashflow Hedge (CFH) auf eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Die Fremdwährungsabsicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Monetäre Posten (Monetary Items)) stellt einen Sondersachverhalt des Cashflow Hedge (CFH) dar. Der wirksame Teil der Fair Value (FV)-Veränderung des Sicherungsinstrument ist erfolgsneutral in der Eigenkapital-Unterposition OCI auszuweisen (IAS 39.102 (a), IFRS 9.6.5.13 (a)).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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