Basis Adjustment
Siehe hierzu auch Firm Commitment-Hedge und Forecast Transaction-Hedge. Beim Fair Value Hedge (FVH) auf ein Firm Commitment bzw. beim Cashflow Hedge (CFH) auf eine Forecast Transaction stellt sich die Frage, wie mit dem am Ende der Hedge-Beziehung aufgelaufenem (positiven oder negativen) Hedge Fair Value (HFV) des abgesicherten Grundgeschäft (FVH) bzw. des Sicherungsinstrument (CFH) umgegangen wird. Wird dieser mit dem Zugangsbuchwert des aus dem ehemaligen Grundgeschäft resultierenden Vermögensgegenstands oder Schuld verrechnet, nennt man dies Basis Adjustment. Bei einem Firm Commitment-Hedge findet zwingend ein Basis Adjustment statt (IAS 39.94, IFRS 9.6.5.9). Bei einem Forecast Transaction-Hedge ist zu unterscheiden, ob aus dieser ein/e finanzielle/r Vermögenswert/Verbindlichkeit oder aber ein/e nicht finanzielle/r Vermögenswert/Verbindlichkeit zugeht. Geht aus einer gehedgten Forecast Transaction ein/e finanzielle/r Vermögenswert/Verbindlichkeit zu, so erfolgt kein Basis Adjustment (IAS 39.97, IFRS 9.6.5.11 (d) (ii)). In diesem Fall bleibt nach Ende der Hedge-Beziehung zunächst der in der Neubewertungsrücklage (OCI) aufgelaufene Fair Value (FV) des (ehemaligen) CFH-Derivat stehen und wird erst in der Zukunft sukzessive gegen die GuV ausgebucht. Dies trifft zu wenn gegenläufige Gewinne oder Verluste aus dem eingebuchten finanziellen Vermögenswert oder finanziellen Verbindlichkeit die GuV beeinflussen. Geht hingegen aus einer gehedgten Forecast Transaction ein/e nicht finanzielle/r Vermögenswert/Verbindlichkeit zu, so erfolgt nach IFRS 9 zwingend ein Basis Adjustment (IFRS 9.6.5.11 (d) (i)). Nach IAS 39 besteht in diesem Fall ein Wahlrecht, ein Basis Adjustment durchzuführen oder nicht (IAS 39.98).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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