FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Banken (Kreditinstitute)


Für Zwecke der Rechnungslegung ist grundsätzlich zwischen Nicht-Banken und Banken (Kreditinstitute) zu unterscheiden. Nach HGB gibt es branchenspezifische Bilanzierungsvorschriften, so für Banken §§ 340 ff. HGB. Die IFRS hingegen sind branchenunabhängig und gelten grundsätzlich erst einmal für alle Unternehmenstypen. Allerdings differenziert IAS 1 bei den Gliederungsvorschriften zwischen Banken und Nicht-Banken. Die Abgrenzung zwischen Banken und Nicht-Banken ergibt sich aus § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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