Standards staatlicher Doppik (SsD)
Die Standards staatlicher Doppik (SsD) stellen einen Teil der Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland dar. Anders als auf kommunaler Ebene ist in der Bundesverwaltung und in den Landesverwaltungen, mit Ausnahme von Hamburg und Hessen, die Kameralistik noch immer das vorherrschende Buchführungssystem. Durch das am 01.01.2010 in Kraft getretene Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) wurde erstmals zugelassen, dass die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen auf Bundes- und Landesebene, neben dem bisherigen kameralen Rechnungswesen auch nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a Haushaltsgrundsätzegesetz (staatliche Doppik) gestaltet werden kann.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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