FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Konzernrechnungslegung


(HGB / IFRS) Besitzt ein Unternehmen Beteiligungen, so ist zu prüfen, ob es – zusätzlich zu dem verpflichtend aufzustellenden Einzelabschluss – einen Konzernabschluss aufzustellen hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Mutterunternehmen entweder rechtlich oder aber wirtschaftlich das andere Unternehmen beherrscht (§ 290 Abs. 1 HGB). Beispiel: Rechtliche Kontrolle besteht z.B. bei Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter oder bei Vorliegen eines Beherrschungsvertrages (§ 290 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 HGB). Wirtschaftliche Kontrolle besteht, wenn neben dem Beteiligungsverhältnis das Mutterunternehmen originäre Leitungsaufgaben für den gesamten Konzern übernimmt und damit eine einheitliche Leitung tatsächlich ausübt. Bezüglich der Frage, ob ein Konzernabschluss nach HGB oder IFRS zu erstellen ist, siehe Rechnungslegung.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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