Kapitalmarktorientierte Unternehmen
Nimmt ein Unternehmen den Kapitalmarkt (durch Aktien- und/oder Fremdkapitalemissionen) in Anspruch, so handelt es sich um ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen. Für eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft lautet die Legaldefinition im § 264d HGB z.B. wie folgt: „Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i.d.S. § 2 Abs. 11 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat“. Insofern werden Unternehmen durch die erstmalige Emission von originären Finanzinstrument (FI), die an einem organisierten Markt gehandelt werden, zu einem kapitalmarktorientierten Unternehmen. Bezüglich der Rechtsfolgen, die an dem Status eines kapitalmarktorientierten Unternehmens anknüpfen, siehe Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen und Rechnungslegung.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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