Impairment: POCI
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (Purchased or Orginated Credit-Impaired Financial Assets (POCI)) gilt folgende spezielle Impairment-Regelung. Gemäß IFRS 9.5.5.13 sind die kumulierten Änderungen des seit dem erstmaligen Ansatz erwarteter Kreditverlust über die Laufzeit erfolgswirksam als Wertberichtigung zu erfassen.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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