Handelsgesetzbuch (HGB)
(HGB) Das HGB kodifiziert die deutsche Rechnungslegung. Für Finanzinstrumente gibt es keine speziellen Vorschriften, so wie dies nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) der Fall ist. Nach HGB gelten für Finanzinstrumente die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. (1) Vorschriften für alle Kaufleute (§ 238 ff. HGB) und (2) ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff. HGB). Unter anderem für Banken (Kreditinstitute) sind darüber hinaus die branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. HGB zu beachten sowie die Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute (RechKredV). Zu beachten sind darüber hinaus u.a. diverse IDW-Verlautbarungen.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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