FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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FVOCI-Impairment


Sowohl gehaltene Eigenkapital (EK)-Finanzinstrumente (IFRS 9.4.1.4, IFRS 9.5.7.1 (b)) als aus auch gehaltene Fremdkapital (FK)-Finanzinstrumente (IFRS 9.4.1.2A, IFRS 9.5.5.1) können Gegenstand der Kategorie FVOCI sein. Für gehaltene EK-Finanzinstrumente sieht IFRS 9 – anders als der Vorgängerstandard IAS 39 – keine Impairmentvorschriften vor. Bei Abgang des EK-Finanzinstruments ist der OCI-Betrag GuV-neutral in die Gewinnrücklage umzubuchen (IFRS 9.B5.7.1). Gehaltene FK-Finanzinstrumente der Kategorie FVOCI sind grundsätzlich Gegenstand des allgemeinen Impairment-Modells (IFRS 9.5.5.1). Die Gegenbuchung der entsprechenden erfolgswirksamen Impairmentbuchungen erfolgt direkt gegen das Eigenkapital (OCI); bei Abgang des FK-Finanzinstruments ist der verbleibende OCI-Betrag erfolgswirksam auszubuchen (IFRS 9.5.7.10); siehe Recycling.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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