Firm Commitment-Hedge
Eine feste Verpflichtung kann aber Gegenstand eines Fair Value Hedge (FVH) sein. Dann ist der auf die feste Verpflichtung entfallende Hedge Fair Value (HFV) sehr wohl zu aktivieren oder zu passivieren. Beispielsweise zur Absicherung des Fremdwährungsrisiko (FX) aus dem in einem Jahr in USD zu zahlenden Ölpreises (Fortsetzung des Beispiels aus Firm Commitment) schließt das Unternehmen ein Devisentermingeschäft ab, welches es als Sicherungsinstrument im Rahmen eines FVH der festen Verpflichtung zuordnet. Die feste Verpflichtung selber, also der Terminkauf des Öls, ist weiterhin nicht zu bilanzieren, sehr wohl aber der auf die feste Verpflichtung entfallende HFV, der die Fair Value (FV)-Veränderung der Wechselkursentwicklung von USD zu EUR widerspiegelt. Die Absicherung eines Firm Commitments gegen Währungsrisiken kann alternativ auch im Rahmen eines Cashflow Hedge (CFH) erfolgen (IAS 39.87, IFRS 9.6.5.4). Bezüglich der Bilanzierung des am Ende der Hedge-Beziehung aufgelaufenen Hedge-Fair Values des Firm Commitments siehe Basis Adjustment.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
« Zurück zum Glossar Index