Einzelabschluss
(HGB/IFRS) Nach den Rechnungslegungsvorschriften unterliegen Unternehmen einer Rechnungspflicht, nach der sie verpflichtend einen Einzelabschluss (Jahresabschluss) aufzustellen haben, und zwar nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB). Dieser HGB-Einzelabschluss dient grundsätzlich allen drei Funktionen eines Abschlusses: (1) der Information, (2) der Kapitalerhaltung (Ausschüttungsbemessung) sowie (3) der Grundlage für die Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip). Für Informationszwecke kann der Bilanzierende freiwillig zusätzlich einen IFRS-Einzelabschluss erstellen (§ 325 Abs. 2a HGB).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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