Effektivzinssatz
Als Effektivzinssatz gilt der Kalkulationszinssatz, mit dem der erwartete Zahlungsmittelfluss bis zum Endfälligkeitstermin oder zum nächsten Zinsanpassungstermin auf den gegenwärtigen Buchwert des finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst wird (IFRS 9.A „Effektivzinssatz“). Der Effektivzins wird u.a. bei der Ermittlung der Amortised Cost (AC) im Zusammenhang mit Agio (Aufgeld) bzw. Disagio (Abgeld) verwendet. Oder aber bei der Ermittlung des Impairments (siehe hierzu auch Impairment: Bemessung). Grundsätzlich ist hierfür der historische Effektivzinssatz zu verwenden.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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