FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Corona-Pandemie: Wertmaßstäbe


Wie nach IFRS ein beizulegender Zeitwert (Fair Value (FV)) ermittelt wird, ergibt sich aus der dreistufigen Fair Value-Hierarchie nach IFRS 13. Marktvolatilitäten infolge der Corona-Pandemie und große Ungewissheiten über künftige Entwicklungen können die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts beeinflussen. Denkbar ist, dass Informationen, auf denen Bewertungsverfahren aufbauen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies wäre etwa der Fall, wenn Markttransaktionen mit Vermögenswerten oder Schulden nicht mehr mit ausreichender Häufigkeit oder ausreichendem Volumen getätigt werden (inaktiver Markt). Unternehmen sollten ihre Bewertungsmethoden daher prüfen und ggf. ändern. Pandemiebedingte Herausforderungen ergeben sich auf allen Ebenen der Bewertungshierarchie. Wird der FV auf der ersten Ebene ermittelt, kann die krisenbedingte Volatilität der Märkte den beizulegenden Zeitwert unmittelbar beeinflussen. Bei der indirekten Berechnung des beizulegenden Zeitwerts z.B. über ein Discounted Cashflow Methode (DCF) kann es zu Unsicherheiten bei der Bestimmung der Cashflows und des Diskontierungssatzes kommen. Die Pandemie macht Anpassungen wahrscheinlich. IFRS 13.9 stellt auf die gewöhnliche Geschäftstätigkeit ab. Aus erzwungenen Geschäftsvorfällen abgeleitete Preise (z.B. Zwangsliquidation oder Notverkauf) können vom beizulegenden Zeitwert abweichen. In diesem Fall ist ggf. die Gewichtung des Transaktionspreises zu ändern (IFRS 13.B44).

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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