Berichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen
Über die allg. Veröffentlichungspflichten für Unternehmen – gemäß HGB bzw. den ergänzenden rechtsformspezifischen Vorschriften gemäß Publizitätsgesetz (PublG) und Aktiengesetz (AktG) – hinaus gibt es für kapitalmarktorientierte Unternehmen weitere, erhöhte Offenlegungsvorschriften. Diese gelten sowohl für den Jahres-/Konzernabschluss als auch für die (unterjährigen) Zwischenberichte. Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen gemäß des Unterabschnitts 2 des Abschnitts 16 „Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister“ des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) einen (Konzern-)Jahres- und (Konzern-)Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen. Für die Berichterstattung der im Prime Standard gelisteten Aktienemittenten gibt es darüberhinausgehende weitere Veröffentlichungsvorschriften der jeweiligen Börsenordnungen. So müssen an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gelistete Prime Standard-Aktienemittenten zudem für das erste und dritte Quartal eine „Quartalsmitteilung“ (§ 51a BörsO FWB) publizieren oder können alternativ den umfangreicheren Quartalsfinanzbericht (§ 51a Abs. 6 BörsO FWB) veröffentlichen. Bezüglich der Zwischenberichterstattung ist zudem auch der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 16 (DRS 16) anzuwenden.6
6 Bezüglich u.a. eines Praxisbeispiels zur Zwischenberichterstattung siehe: 1) Henkel/Schmidt/Ott, Änderungen in der Zwischenberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen: Fallstudie zur TUG-Umsetzung in der Praxis (Teil 2), Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR), Heft 2/2008, S. 36 ff., 2) Henkel/Schmidt/Ott, Änderungen in der Zwischenberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen: Die TUG-Umsetzung in der Praxis (Teil 1), Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR), Heft 1/2008, S. 110 ff. Zu beachten ist, dass die beiden Artikel nicht die Änderungen durch das TransparenzRLÄRLG und des 2. FiMaNoG beinhalten.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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