Benchmark-Test
Im Rahmen der Ermittlung der Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte ist unter anderem das Zahlungsstromkriterium zu prüfen. Dies ist unter anderem dann erfüllt, wenn die Zinsen bzw. der Zinssatz dem Zeitwert des Geldes zzgl. einer Risikoprämie entsprechen (IFRS 9.4.1.3 (b), IFRS 9.B4.1.7A und B4.1.9A-B4.1.9E). Letzteres kann bei einem Finanzinstrument (FI) mit einem unvollkommenem, also modifiziertem Zahlungsstrom nicht erfüllt sein. Ein Beispiel hierfür wäre eine monatliche (anstatt vierteljährliche) Zinsanpassung des 3-Monats-Euribor. Eine solche Abweichung der Zeitwertkomponente ist per se aber noch nicht schädlich. Die Erfüllung des IFRS-Zahlungsstromkriteriums hängt von Art und Signifikanz der Modifikation ab. Diese wird anhand des Benchmark-Tests (IFRS 9.B.4.1.9B-E) ermittelt. Das modifizierte Instrument (im Beispiel: monatliche Zinsanpassung bei 3-Monats-Euribor) wird mit einem entsprechenden Benchmark-Instrument (im Beispiel: quartalsweise Zinsanpassung bei 3-Monats-Euribor) verglichen. Nur wenn die Zahlungsströme des modifizierten Instruments wesentlich von dem des Benchmark-Instruments abweichen, ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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