FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Interne Geschäfte


IFRS verbietet explizit (anders als HGB) die Bilanzierung von internen Geschäften (IAS 39.73, IAS 39.IG F1.4, IFRS 9.6.2.3). Unter internen Geschäften werden in diesem Zusammenhang i.d.R. Geschäfte zwischen Organisationseinheiten ein und derselben Unternehmung (Rechtsform) verstanden (sog. Intra-Office Geschäfte). Sie betreffen somit die (Meldedaten) des Einzelabschlusses. Interne Geschäfte nach IFRS können i.d.R. nicht Gegenstand einer Sicherungsbeziehung sein; diese müssen nach IFRS generell extern am Markt abgeschlossen werden. Gleiches gilt für konzerninterne Geschäfte (sog. Inter-Company Geschäfte) auf Ebene des Konzernabschlusses.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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