FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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IAS 12


IAS 12 „Ertragsteuern“ beschäftigt sich u.a. mit den sog. latenten Steuern. Da die IFRS- und Steuerbilanzierung temporär auseinanderlaufen können und dadurch in der IFRS-Bilanz und -GuV – wirtschaftlich gesehen – ein höheres oder geringeres Ergebnis ausgewiesen werden kann, wird in der IFRS-Bilanz fingiert, dass die Besteuerung so wie in der IFRS-Bilanz dargestellt erfolgen würde. Die anhand dieser Simulation ermittelten „Korrekturbeträge“ werden in der Bilanz und der GuV unter den latenten Steuern gebucht. Auch bzw. gerade bei Finanzinstrument (FI) treten solche temporären Differenzen auf, die folglich Gegenstand latenter Steuern sind. Beispielsweise dürfen unrealisierte Gewinne aus einer Marktbewertung eines Zinsswaps in der IFRS-Bilanz wegen des Realisationsprinzips nicht in der Steuerbilanz gezeigt werden. Gegen diesen unrealisierten Ertrag von z.B. 100 EUR in der IFRS-GuV wird dann ein Aufwand aus latenten Steuern i.H.v. -30 EUR (bei angenommener Konzernsteuerquote von 30%) gebucht, so dass mit netto 70 EUR genau der Betrag ausgewiesen wird, der bei einer Realisierung ceteris paribus tatsächlich so endgültig in den Büchern ausgewiesen werden würde.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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