Warentermingeschäfte
Anders als Finanz-Derivat sehen Warentermingeschäfte (Verträge, die auf Termin nicht finanzielle Vermögenswerte kaufen oder verkaufen) i.d.R. keinen Barausgleich vor, sondern die physische Lieferung zum Erfüllungszeitpunkt. Ob Warentermingeschäfte nach IFRS daher als (zu bilanzierendes) Finanzinstrument (FI) einzustufen sind, hängt letztendlich von der voraussichtlichen Vertragserfüllung ab. Nur wenn die Abwicklung am Ende der Laufzeit durch ein sog. Net Settlement erfolgt, fallen Warentermingeschäfte gemäß IFRS 9.B3.1.2 (b) in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und sind als Derivat zu bilanzieren. Der erstmalige Ansatz erfolgt am Erfüllungstag. Unter Net Settlement wird in diesem Zusammenhang die Erfüllung in bar oder aber einem anderen Finanzinstrument anstatt der eigentlichen Ware verstanden. Anders dahingegen Verträge, die „zum Zweck des Empfangs oder der Lieferung von nicht finanziellen Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen wurden und in diesem Sinne weiter behandelt werden“ (sog. Own-Use-Kontrakte oder Normal-Purchase-or-Sale-Kontrakte).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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