Reklassifizierung
Unter Reklassifizierung versteht man die Möglichkeit, die beim Zugang erfolgte Zuordnung zu einer der IFRS 9-Bewertungskategorien nachträglich für die Zukunft zu ändern. Finanzielle Verbindlichkeiten dürfen gar nicht reklassifiziert werden (IFRS 9.4.4.2). Finanzielle Vermögenswerte dürfen nur unter der restriktiven Voraussetzung, dass das Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte geändert wird, reklassifiziert werden (IFRS 9.4.4.1). Die Bewertungsfolgen aus der Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ergeben sich aus IFRS 9.5.6.1-5.6.7. Unter dem Vorgängerstandard IAS 39 und insbesondere im Rahmen der Finanzkrise 2007/2008 gab es mehrere Möglichkeiten einer Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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