Monetäre Posten (Monetary Items)
Die Bilanzierung von einzelnen Fremdwährungsgeschäften (Transaktions-Exposure) gemäß IAS 21 hängt davon ab, ob sie als sog. monetäre oder nicht-monetäre Posten einzustufen sind. Monetäre Posten sind gemäß IAS 21.8 i.V.m. IAS 21.16 im Besitz befindliche Währungseinheiten sowie Vermögenswerte und Schulden, für die das Unternehmen eine feste oder bestimmbare Anzahl von Währungseinheiten erhält oder bezahlen muss. Mit Blick auf Finanzinstrument (FI) kann man stark vereinfacht sagen, dass alle Fremdkapital-Finanzinstrumente (z.B. Bonds) monetäre Posten i.S.d. IAS 21 darstellen und (gehaltene) Eigenkapital-Finanzinstrumente (z.B. Investments in Aktien) nicht-monetäre Posten. Die Fremdwährungsumrechnung und -bewertung nach IAS 21 erfolgt nach dem sog. Zeitbezugsverfahren.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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