Modifiziertes Stichtagskursverfahren
Ist eine Methodik der Fremdwährungsumrechnungs und -bewertung von Translations-Exposure im Rahmen des sog. Konzepts der funktonalen Währung des IAS 21. Die Währungsumrechnung eines (selbstständigen) ausländischen Tochterunternehmens stellt sich i.d.R. als Transformationsvorgang von der Fremdwährungsbilanz in die Euro-Bilanz der Mutter dar (Translations-Exposure). Gemäß IAS 21 erfolgt diese Transformation nach dem sog. modifizierten Stichtagskursverfahren: (1) Vermögenswerte und Schulden sind zum Stichtagskurs, 2) Eigenkapital zum historischen Kurs und 3) GuV-Positionen i.d.R. zum Periodendurchschnittskurs (oder alternativ zum Transaktionskurs). Die sich aus dieser Umrechnung ergebende Differenz ist GuV-neutral im Eigenkapital auszuweisen (Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnungen). Eine Realisierung der im Eigenkapital „geparkten“ Währungsumrechnungsgewinne oder -verluste erfolgt erst bei Verkauf oder Liquidation des ausländischen Tochterunternehmens und erhöht oder verringert entsprechend das Verkaufsergebnis.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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