IDW RS HFA 4
(HGB) Für ein Derivat mit einem negativem Fair Value (FV) ist nach HGB grundsätzlich eine Drohverlustrückstellung zu bilden. Die IDW-Verlautbarungen IDW RS HFA 4 regelt „Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen“.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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