IDW BFA 3
(HGB, Banken) Die IDW-Verlautbarungen „Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs“ ist als Bewertungskonvention von Bewertungseinheiten (BWE) abzugrenzen. Finanzinstrument (FI) und Derivat des Bankbuchs unterliegen grundsätzlich einer imparitätischen Bewertung im handelsrechtlichen Abschluss, außer sie sind Gegenstand einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Eine unmittelbare Zuordnung einzelner aktivischer zinsbezogener Finanzinstrumente zu einzelnen passivischen zinsbezogenen Finanzinstrumenten ist i.d.R. aufgrund der nicht individuellen Refinanzierung einzelner Aktivgeschäfte für Banken (Kreditinstitute) nicht möglich. Bspw. wird ein Firmenkundenkredit i.d.R. nicht durch eine darauf zugeschnittene Emission refinanziert. Ziel von Kreditinstituten ist die Erzielung einer Zinsmarge durch Aktivgeschäfte unter Berücksichtigung der Konditionen der Refinanzierung. Folglich steuern Kreditinstitute den Barwert aller zinsbezogenen Finanzinstrumente im Bankbuch. Das Bankbuch umfasst dabei alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente, die außerhalb des Handelsbestands sind. Die Aktivgeschäfte sind nicht isoliert, sondern in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der Refinanzierungsmittel (Refinanzierungsbund) zu bewerten. Insofern sind in Rahmen der Bewertungskonvention der verlustfreien zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs, alle zinsinduzierten stillen Reserven und Lasten des Bankbuchs zu aggregieren. Nur wenn sich aus dieser aggregierten Bewertung auf Ebene des Bankbuchs ein drohender Verlust (Verpflichtungsüberschuss aus Zinsansprüchen und Zinsverpflichtungen) ergibt, ist diesem durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung Rechnung zu tragen. Die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs befreit nicht von bonitätsinduzierten Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen oder dem Niederstwertprinzip der Liquiditätsreserve (§ 340a i.V.m. § 253 Abs. 3 u. 4 HGB). Für die Ermittlung eines möglichen Verpflichtungsüberschusses kann entweder eine periodische oder barwertige Betrachtungsweise zu Grunde gelegt werden.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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