FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

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Finanzgarantien, gegebene (FG)


Im IFRS 9 werden die gegebenen Finanzgarantien (Financial Guarantee Contracts (FG)) nicht explizit als eigene Kategorie geführt. Allerdings sind sie zu passivieren und unterliegen auch einer gesonderten Bewertung (siehe hierzu auch Bewertungskategorien). Daher sind sie im Datenmodell der Bilanzierung als eigene Kategorie mit zu berücksichtigen. Erhaltene Finanzgarantien sind nach IFRS 9 nicht zu bilanzieren. Gemäß IFRS 9.4.2.1 sind gegebene Finanzgarantien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (FAK) – unter Verwendung des Effektivzinssatz – oder aber erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wenn die Finanzgarantiezu Handelszwecken“ gehalten wird.

Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).

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