Effektivitätstest: IFRS 9
Nach IFRS 9 besteht der Effektivitätstest ausschließlich aus einem prospektiven Effektivitätstest. Dieser ist verpflichtend zu Beginn der Sicherungsbeziehung und regelmäßig mindestens zu jedem Abschlussstichtag vorzunehmen (IFRS 9.B6.4.12). Eine feste Vorgabe zur Wahl der Methodik ist nicht gegeben und es kann sich je nach Merkmalen der Sicherungsbeziehung um eine quantitative oder qualitative Methode handeln (IFRS 9.B6.4.13).
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
« Zurück zum Glossar Index