Corona-Pandemie: Finanzielle Verbindlichkeiten
Nach IAS 1.69 ff. führt die vorzeitige Fälligstellung eines Kredits zur Änderung der anzugebenden Restlaufzeit, aber nicht zu einer Änderung der Bewertung der Verbindlichkeit. Zusätzlich ist zu beachten, dass dem Fair Value (FV) von Verbindlichkeiten das Risiko der Nichterfüllung innewohnt (IFRS 13.42). Dieses umfasst das Kreditrisiko des eigenen Unternehmens, darf sich jedoch nicht darauf beschränken. Darüber hinaus ergeben sich unter Umständen Folgen für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten, wenn krisenbedingte Modifikationen i.S. von IFRS 9 vorgenommen werden. Eine substanzielle Modifikation hat auch bei den Verbindlichkeiten deren Ausbuchung zur Folge.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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