Bankenabgabe
(Banken, HGB) Durch die Bankenabgabe wird das System zur Finanzierung von in Schieflage geratenen Banken finanziert. Die Grundidee ist, dass – anders als in der Finanzkrise 2007/2008 – in Schieflage geratene Banken nicht durch den Steuerzahler, sondern durch einen – von Banken durch die Bankenabgabe aufgefüllten – Fonds finanziert werden. Nachdem in Deutschland bereits im Jahr 2011 eine (deutsche) Bankenabgabe eingeführt worden war, wurde diese im Jahr 2015 von der europäischen Bankenabgabe abgelöst. Ausgangslage für die Berechnung der Höhe der europäischen Bankenabgabe für deutsche Banken ist die HGB-Einzelbilanz und hier zunächst bestimmte passive HGB-Buchwerte (Bilanzsumme ohne Eigenmittel und ohne durch andere Sicherungssysteme gedeckte Einlagen). Zudem gehen in die Berechnung eine Vielzahl von Risikoindikatoren – vor allem aus den CoRep-Meldungen – in die Berechnung der europäischen Bankenabgabemeldung mit ein.5 Auch das Beispiel der europäischen Bankenabgabe zeigt, dass Handels- und Aufsichtsrecht immer mehr verwoben werden.
5 Bezüglich eines Praxisbeispiels zur europäischen sowie deutschen Bankenabgabe vgl. 1) Henkel/Schneider/Tüns, Anwendungsbeispiel zur Berechnung der europäischen Bankenabgabe, Die Wirtschaftsprüfung (WPg), 2017, Heft 2, S. 82-89, 2) Henkel/Schneider/Tüns, Wie ist die europäische Bankenabgabe zu berechnen?, Die Wirtschaftsprüfung (WPg), 2017, Heft 1, S. 22-29, 3) Göbel/Henkel/Lantzius-Beninga, Berechnung der Bankenabgabe, Die Wirtschaftsprüfung (WPg), 2012, S. 27-39.
Hier finden Sie weitere Definitionen & Bedeutungen von Fachbegriffen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (und HGB).
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