FIAC - Prof. Dr. Knut Henkel


Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung

Ihr Schlüssel zu fundierter und praxisorientierter Wissensvermittlung


5. Jahresabschluss: Wie viele gibt es?

Weiter zur Übersicht der Seminare


Versione bilingue --> vedi pagina sotto

Bilinguale Version --> siehe unten auf dieser Seite

Original (italienisch) von Prof. assoc. Fabrizio Bava (31.07.2020) https://www.fabriziobava.com/blog/leggere-un-bilancio/
Aus dem Italienischen übersetzt von Prof. Dr. Knut Henkel (21.10.2021)https://www.knuthenkel.de/Blog/


Wie liest man einen Jahresabschluss? Fünfte Folge
„Wie viele Abschlüsse gibt es denn eigentlich?!


Wer die Überschrift „Wie liest man einen Jahresabschluss: Wie viele Abschlüsse gibt es denn eigentlich?“ liest, denkt wahrscheinlich: „den für die Bank, die für das Finanzamt...“. Es gibt grundsätzlich nur einen Jahresabschluss. Wenn wir aber über die Abschlüsse von Unternehmen sprechen, müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass nicht alle Jahresabschlüsse auf die gleiche Weise erstellt werden. Bei der Festlegung einer Vorschrift muss immer versucht werden, ein Gleichgewicht zwischen dem Ziel, das mit der Vorschrift erreicht werden soll (in diesem Fall die externe Kommunikation der Unternehmensleistung durch den Jahresabschluss) und den Kosten, die dem Unternehmen durch die Einhaltung der Vorschrift entstehen, herzustellen. Daher gibt es verschiedene Arten von Jahresabschlüssen. Die erste Konsequenz daraus ist, dass sich die Art der Informationen, die aus den Abschlüssen gewonnen werden können, und der Detaillierungsgrad, der durchführbaren Analysen in Abhängikget der Art des Jahresabschlusses, stark ändern können.


Wenn wir gesagt haben, dass die Jahresabschlüsse ein notwendiges Instrumentarium des Unternehmers sind und auch erstellt würden, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben wären, so ist es auch wahr, dass bei Fehlen solcher gesetzlicher Rechnungslegungspflichten in den meisten Fällen die Geschäftsleitung die getroffenen Bilanzierungsentscheidungen nicht dokumentieren und sie nicht veröffentlichen würde. Wie wir gesehen haben, ist die Relevanz des Abschlusses für die Stakeholder von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, und der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Rechnungslegungsvorschriften auch berücksichtigt, dass die Erstellung des Abschlusses für die Unternehmen mit Aufwand verbunden ist. Und wir haben gesehen, dass Aufwand den Gewinn reduziert. Um also die Eingangsfrage zu beantworten, wie man eine Bilanz liest, müssen wir zunächst in der Lage sein zu erkennen, welche Art von Bilanz das Unternehmen, an dem wir interessiert sind, erstellt.

Nicht-Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften

Eine erste Unterscheidung ist die zwischen Nicht-Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu ersteren zählen u. a. Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Und zu den Kapitalgesellschaften gehören z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Nicht-Kapitalgesellschaften erstellen nicht nur wesentlich vereinfachte Abschlüsse, sondern sind auch nicht verpflichtet, diese zu veröffentlichen. Es ist daher in der Regel nicht möglich, den Abschluss z. B. einer OHG oder KG als Externer zu erhalten und zu lesen. Was sind die Gründe, die den Gesetzgeber zu dieser Entscheidung veranlasst haben?

Die Jahresabschlüsse von Nicht-Kapitalgesellschaften

Gesellschafter von Nicht-Kapitalgesellschaften haften (bis auf wenige Ausnahmen) mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt für die übernommenen Verpflichtungen (d. h. Schulden) des Unternehmens. Daher ist es weniger relevant, die Jahresabschlussinformationen von Nicht-Kapitalgesellschaften zu kennen, da das persönliche Vermögen der Gesellschafter eine Garantie für die Schulden der Gesellschaft darstellt. Dies ist bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Zu bedenken ist auch, dass eine unternehmerische Tätigkeit in der Regel in Form einer Nicht-Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, wenn das Umsatzvolumen nicht allzu hoch ist.

Wenn das Unternehmen wächst, wird früher oder später beschlossen, die Nicht-Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, und zwar aus verschiedenen Gründen, die ich hier aussparen werde. Nicht-Kapitalgesellschaften sind daher nicht nur weniger relevant für Stakeholder, die sich auf das Vermögen der Gesellschafter als Sicherheiten für die unternehmerische Tätigkeit verlassen können, sondern sind im Allgemeinen auch kleiner als Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass sie möglicherweise nicht in der Lage sind, den Aufwand zu tragen, der für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften erforderlich ist.

Welche Bestandteile sind im Jahresabschluss enthalten?

J
Bestimmte Nicht-Kapitalgesellschaften, wie z. B. kleine Einzelkaufleute oder Freiberufler, brauchen überhaupt keinen Jahresabschluss zu erstellen, sondern müssen lediglich eine sog. Einnahmenüberschussrechnung aufstellen. Eine Einnahmenüberschussrechnung stellt nur sehr begrenzte Informationen zur Verfügung, aus denen weder das Eigenkapital des Unternehmens noch die finanzielle Situation zu erkennen ist. Solche Rechnungsleger erstellen keinen eigentlichen Jahresabschluss, sondern berechnen nur den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Die meisten Nicht-Kapitalgesellschaften müssen aber einen Jahresabschluss erstellen. Bei diesen besteht der Jahresabschluss aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Wie liest man bei solchen Nicht-Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss, wenn man nicht selber Gesellschafter der Gesellschaft ist? Die Bilanz ist zwar nicht öffentlich, aber wenn beispielsweise das Unternehmen einen Bankkredit benötigt, wird sich die Bank im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung den Jahresabschluss vorlegen lassen. Und dem wird das Unternehmen in der Regel nachkommen, da in diesem Fall das Unternehmen etwas von der Bank haben möchte, nämlich Geld in Form einer Kreditaufnahme. Die Banken verlangen bei Nicht-Kapitalgesellschaften in der Regel auch die Einkommenserklärungen der Gesellschafter, die bekanntlich ebenfalls nicht öffentlich sind. Die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen von Nicht-Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in der Regel stark von den entsprechenden Abschlüssen von Kapitalgesellschaften. Während Kapitalgesellschaften ein standardisiertes Format einhalten müssen, erstellen Nicht-Kapitalgesellschaften ihre Abschlüsse in relativ freier Form, d. h. sie können fast jede beliebige Bezeichnung zur Darstellung des Zahlenwerkes verwenden.

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften

Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind in der Regel auf der Internetseite www.unternehmensregister.de zu veröffentlichen und können so leicht gefunden werden. Unter den Kapitalgesellschaften ist der Umfang der Jahresabschlüsse jedoch unterschiedlich.

Wie Kleinstkapitalgesellschaften-bilanzieren

Als Kleinstkapitalgesellschaft gelten Unternehmen, die im ersten Geschäftsjahr oder danach in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte nicht überschritten haben (§267a HGB?):

• Bilanzsumme: 350.000 Euro;

• Umsatzerlöse: 700.000 Euro;

• durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Jahres: 10.

Die Pflichten in Bezug auf den Jahresabschluss unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Nicht-Kapitalgesellschaften. Anders als andere Kapitalgesellschaften sind Kleinstkapitalgesellschaften u. a. nicht verpflichtet, einen Anhang zu erstellen, der umfangreichere Zusatzinformationen enthält und u. a. die vom Management angewendeten Bilanzierungsentscheidungen beinhaltet.

Jahresabschluss von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften haben auch eine Bilanz und GuV zu erstellen, können aber bei der Erstellung des Anhanges eine Erleichterung in Anspruch nehmen. Dieses Wahlrecht besteht (in unterschiedlichem Umfang) für Kapitalgesellschaften, die keine Kleinst-Kapitalgesellschaften sind und zudem im ersten Geschäftsjahr oder in der Folge in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzen nicht überschritten haben (§ 288 HGB i.Vm. § 267 Abs. 2 HGB):

• Bilanzsumme: 20.000.000 Euro;

• Umsatzerlöse: 40.000.000 Euro;

• durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Jahres: 250.

Bereits die Jahresabschüsse von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften können sich stark voneinander unterscheiden. Neben unterschiedlichen Erleichterungen bei den Anhangsangaben ist beispielsweise die Bilanzgliederung von kleinen Kapitalgesellschaften weniger detailliert als bei anderen Kapitalgesellschaften, da sie weniger Untergliederungen enthalten muss (§ 266 Abs. 1 HGB). Zudem muss eine mittelgroße Kapitalgesellschaft neben dem Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang mit gewissen Erleichterungen) noch einen Lagebericht zusätzlich erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften überschreiten im ersten Geschäftsjahr oder in der Folge in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der zuvor genannten Obergrenzen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB). Somit muss eine große Kapitalgesellschaft einen umfassenden Jahresabschluss (detaillierte Bilanz, GuV, Anhang ohne Erleichterungen) sowie einen Lagebericht erstellen.

Jahresabschluss von kapitalmarktorientieren Kapitalgesellschaften



Unabhängig von den zuvor genannten Größenkriterien liegt eine kapitalmarktorientiere Kapitalgesellschaft vor, wenn durch Eigen- oder Fremdkapital der Kapitalmarkt in Anspruch genommen wird (§ 264d HGB?). Bei diesen Gesellschaften kann die Anzahl der Stakeholder und durch die anonyme Finanzierung über den Kapitalmarkt das Informationsinteresse derselben ebenfalls sehr groß sein. Daher ist der Publizitätsumfang von kapitalmarktorientieren Kapitalgesellschaft am umfangreichsten. Neben den zuvor genannten Berichtspflichten einer großen Kapitalgesellschaft umfasst der Jahresabschluss einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft noch weitere Elemente: Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Segmentbericht (Wahlrecht). Die Kapitalflussrechnung ermöglicht im Vergleich zur Bilanz und GuV ein tieferes Verständnis bezüglich des Unterschieds zwischen der Geldvermögensebene (Cash, Liquidität) und den Erträgen und Aufwendungen der GuV sowie der Fähigkeit des Unternehmens, durch die Geschäftstätigkeit Zahlungsmittel zu generieren. Im Wesentlichen erläutert die Kapitalflussrechnung die Gründe für die Veränderung der Liquidität (Kasse und Bank) des Unternehmens vom Beginn bis zum Ende des Geschäftsjahres. Genauso wie die GuV die Schaffung oder Vernichtung von Vermögen während des Jahres durch das Jahresergebnis aufzeigt, welches sich aus der Differenz von Erträgen und Aufwendungen ergibt, erklärt die Kapitalflussrechnung die Veränderung des Betrags von Bargeld und Bank zwischen Anfang und Ende des Jahres.

Wie man einen Jahresabschluss liest: Konzernabschlüsse

Wenn mehrere Unternehmen denselben „Chef“ haben, muss die Muttergesellschaft (also das Unternehmen, welches die anderen Unternehmen erworben hat) grundsätzlich noch einen Konzernabschluss erstellen. Dieser Abschluss stellt die Leistung des gesamten Konzerns dar und nicht die der einzelnen rechtlichen Einheiten (Einzelunternehmen), wie es bei den Jahresabschlüssen der Fall ist. Dabei handelt es sich um einen Abschluss, bei dem vereinfachend dargestellt die rechtlichen Grenzen der einzelnen Unternehmen wegfallen und diese so abgebildet werden, als wäre der ganze Konzern ein einziges großes Unternehmen mit vielen Niederlassungen.

Denken wir an eine Familie, in der Mutter (mit einem Gehalt von 10 Euro) und Vater (mit einem Gehalt von 10 Euro) arbeiten. Der Sohn erhält ein monatliches „Taschengeld“ (von 2 Euro) von den Eltern und fürs Rasenmähen beim Nachbarn noch weitere 3 Euro. Jedes Familienmitglied hat in seiner eigenen Einnahmenrechnung („Jahresabschluss“) folgende Einnahmen: Mutter (10 Euro), Vater (10 Euro), Sohn (5 Euro). Die Summe der einzelnen Einnahmen der Familienmitglieder („Jahresabschlüsse“) beläuft sich somit auf 25 Euro (10+10+5). Dies entspricht aber nicht dem Familieneinkommen („Konzernabschluss“), denn dieses ist um den familieninternen Geldfluss zu reduzieren. Tatsächlich hat die Familie insgesamt nur ein Familieneinkommen von 23 Euro zur Verfügung, da das Taschengeld (2 Euro) innerhalb der Familie („Konzern“) geflossen ist und somit auf Familienleben den Effekt „linke Tasche, rechte Tasche“ hat und aus der Summe der Einnahmen von 25 Euro herausgerechnet werden muss. Man kann auch sagen, dass diese Summe der einzelnen Einnahmen von 25 Euro auf das Familieneinkommen von 23 Euro konsolidiert wurde. Daher wird der Konzernabschluss auch konsolidierter Abschluss genannt, da aus der Summe der einzelnen Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) die konzerninternen Transaktionen herausgerechnet (herauskonsolidiert) werden.

Wie man einen Jahresabschlüss liest: Kapitalmarktorientierte Konzerne

Die Muttergesellschaft hat neben dem HGB-Jahresabschluss (Einzelabschluss) dann grundsätzlich noch einen HGB-Konzernabschluss zu erstellen. Wenn allerdings die Muttergesellschaft kapitalmarktorientiert ist, dann ist dieser Konzernabschluss nicht nach HGB, sondern nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS zu erstellen (§ 315e Abs. 1 u. 2 HGB). Die IAS/IFRS stellen ein sehr viel detaillierteres und komplexeres Regelwerk dar als das HGB, dessen Anwendung mit höheren Kosten verbunden ist, das jedoch auch eine qualitativ hochwertigere und umfassendere Berichterstattung ermöglicht. Die IAS/IFRS-Abschlüsse deutscher Unternehmen können so leichter mit den Abschlüssen konkurrierender ausländischer Unternehmen, insbesondere in Europa, verglichen werden, da alle kapitalmarktorientierten Konzerne der EU ihre Abschlüsse nach diesen Standards erstellen müssen. Die Konzernabschlüsse kapitalmarkorientierter Unternehmen sind öffentlich und können kostenlos von deren Website oder von der weiter oben angegebenen Website des Unternehmensregisters heruntergeladen werden. In Anbetracht ihrer Bedeutung und der Tatsache, dass Kleinanleger Aktien oder Anleihen kaufen, ohne Informationen darüber zu haben, wie das Unternehmen geführt wird, müssen sie transparentere Informationen bereitstellen. Zum Beispiel müssen sie nicht nur einmal im Jahr einen Abschluss erstellen, sondern auch unterjährig Zwischenabschlüsse veröffentlichen, die allerdings weniger umfangreich sind als die Jahresendberichterstattung.

Einige Beispiele für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen: der Konzernabschluss der Volkswagen AG oder aber von Ferrari (für diejenigen, die sich für Autos interessieren; finden sich dort auch einige spektakuläre Fotos des Produkts!)

Für die Erstellung des Konzernabschlusses müssen die einzelnen Konzerngesellschaften neben dem „offiziellem“ HGB-Jahresabschluss für interne Zwecke auch noch einen Jahresabschluss nach IAS/IFRS erstellen.

Freiwillig nach IAS/IFRS bilanzieren

Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben das Wahlrecht, freiwillig anstelle eines HGB-Konzernabschlusses einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS zu erstellen (§ 315e Abs. 3 HGB). Zudem kann jedes Unternehmen noch freiwillig zusätzlich zum HGB-Jahresabschluss einen „offiziellen“ IAS/IFRS-Jahresabschluss rein für Veröffentlichungszwecke erstellen (§ 325 Abs. 2a HGB).


Versione bilingue / Bilinguale Version

ITALIANO

5. Come leggere un bilancio: ma quanti ce ne sono?

Originale (italiano) da Prof. assoc. Fabrizio Bava (31.07.2020)
https://www.fabriziobava.com/blog/leggere-un-bilancio/




Come leggere un bilancio – quinta puntata
Ma quanti ce ne sono?

Qualcuno nel leggere “come si legge un bilancio: ma quanti ce ne sono?” avrà pensato: “quello per la banca, quello per il fisco…”, ma non mi riferivo affatto a questa brutta abitudine (di pochi). Il bilancio è uno soltanto, ma quando si parla del bilancio delle imprese bisogna sapere che non tutte lo fanno nello stesso modo. Nel definire una regola si deve sempre cercare di raggiungere il punto di equilibrio tra l’obiettivo che la regola si propone di raggiungere (in questo caso la comunicazione all’esterno della performance dell’impresa attraverso il bilancio) ed i costi che è chiamata a sostenere l’impresa per rispettare tale regola. Da qui l’esistenza di diverse tipologie di bilanci. La prima conseguenza è che cambia molto anche il tipo di informazioni che si possono ricavare dai bilanci e il grado di approfondimento delle analisi che si possono fare.



Se infatti abbiamo detto che il bilancio è un’esigenza dell’imprenditore e che verrebbe redatto anche se non fosse obbligatorio per legge, è anche vero che in assenza di tale obbligo nella gran parte dei casi l’amministratore non illustrerebbe le scelte effettuate e non lo renderebbe pubblico. Come abbiamo visto la rilevanza del bilancio per gli stakeholder cambia da impresa e impresa e il legislatore, nello stabilire le regole, ha opportunamente tenuto anche conto che redigere il bilancio comporta per le imprese il sostenimento di costi.

E abbiamo visto che i costi riducono il profitto. Quindi per rispondere al quesito iniziale, come si legge un bilancio, dobbiamo preliminarmente saper individuare che tipo di bilancio redige l’impresa a cui siamo interessati.



Società di persone e società di capitali

Una prima distinzione è tra società di persone/ditte individuali e società di capitali. Le prime non soltanto redigono un bilancio molto più semplificato, ma non sono tenute a renderlo pubblico. Non è pertanto in genere possibile leggere il bilancio, ad esempio, di una sas o di una snc. Quali sono le ragioni che hanno indotto il legislatore a tale scelta?





Il bilancio delle società di persone

I soci delle società di persone (con qualche eccezione) rispondono con il proprio patrimonio personale illimitatamente per le obbligazioni assunte (cioè i debiti) della società. Pertanto, è meno rilevante conoscere l’andamento delle società di persone, considerato che la ricchezza personale dei soci è a garanzia dei debiti della società. Cosa che non avviene per i soci delle società di capitali. Va poi considerato che in genere un’attività d’impresa viene svolta nella forma di società di persone quando i volumi di ricavi non sono troppo elevati.


Quando l’impresa cresce, prima o poi, si decide di trasformare la società di persone in società di capitali, per diverse ragioni che qui tralascio. Le società di persone, pertanto, oltre ad essere meno rilevanti per gli stakeholder che possono contare sui patrimoni dei soci, in genere sono anche dimensionalmente più piccole rispetto alle società di capitali. Ciò significa che potrebbero anche non potersi permettere di sostenere i costi richiesti per la redazione del bilancio delle società di capitali.



Di quali prospetti è composto il bilancio?

Un primo tipo di bilancio è quello delle ditte individuali e società di persone. A seconda della dimensione del fatturato e delle scelte degli amministratori, nelle più piccole, in contabilità semplificata, è costituito da un solo prospetto di Conto economico. Nelle altre, invece, in contabilità ordinaria, è costituito dallo Stato patrimoniale (SP) e dal Conto economico (CE). La redazione del solo CE determina un’informativa molto limitata, da questo tipo di bilancio non è possibile individuare né il patrimonio netto dell’impresa, né la situazione finanziaria. In realtà, dovremmo dire che tali soggetti non fanno il bilancio, ma calcolano soltanto il risultato economico.



Come si legge un bilancio aziendale nel caso delle società di persone se non si è soci della società? Il bilancio non è pubblico, ma va anche detto che se l’imprenditore chiede un finanziamento ad un istituto di credito, il funzionario della banca richiederà copia del bilancio, garantendo la riservatezza, in quanto ha, come dire, il coltello dalla parte del manico. Gli istituti di credito richiedono anche le dichiarazioni dei redditi dei soci che, come noto, non sono pubbliche. Lo SP ed il CE di queste società sono comunque in genere molto diversi dai corrispondenti prospetti redatti dalle società di capitali. Mentre queste ultime devono rispettare uno schema standardizzato, le società di persone redigono i prospetti di bilancio in forma libera, possono cioè utilizzare le descrizioni che ritengono più opportune per illustrare i numeri.





Il bilancio delle società di capitali: Micro, abbreviato e ordinario

Le società di capitali sono tenute a depositare il bilancio presso la Camera di Commercio. Pertanto il bilancio è pubblico e può essere facilmente reperito. Anche tra società di capitali, però, si possono individuare diverse tipologie di bilanci.

Come fanno il bilancio le Micro-imprese

Le società di capitali più piccole, in considerazione delle dimensioni limitate, sono qualificate “micro-imprese” (art. 2435-ter c.c.). Le micro-imprese sono quelle che nel primo esercizio o, successivamente, per due esercizi consecutivi, non hanno superato due dei seguenti limiti:

• totale dell’attivo dello stato patrimoniale: 175.000 euro

• ricavi delle vendite e delle prestazioni: 350.000 euro

• dipendenti occupati in media durante l’esercizio: 5 unità

Gli obblighi in tema di bilancio non differiscono molto da quelli delle società di persone, in quanto, le micro-imprese devono soltanto redigere lo SP ed il CE, pur dovendo rispettare gli schemi rigidi, a differenza delle società di persone. Le micro-imprese non sono tenute a redigere la Nota integrativa (NI), il prospetto di bilancio più corposo e impegnativo tipico delle società di capitali in cui vengono illustrate le scelte adottate in bilancio dagli amministratori.

Bilancio in forma abbreviata

Le società non micro ma che non superano determinati parametri possono (è una facoltà non un obbligo) redigere il bilancio in forma abbreviata. Questa opzione consente di redigere un bilancio composto da SP, CE e NI, seppur con delle semplificazioni. Le dimensioni aziendali che consentono di optare per il bilancio abbreviato sono le seguenti (art. 2435-bis c.c.): le società che, nel primo esercizio o, successivamente, per due esercizi consecutivi, non abbiano superato due dei seguenti limiti:

• totale dell’attivo dello stato patrimoniale: 4.400.000 euro

• ricavi delle vendite e delle prestazioni: 8.800.000 euro

• dipendenti occupati in media durante l’esercizio: 50 unità

Rispetto a chi redige il bilancio in forma ordinaria, non è prevista la redazione del rendiconto finanziario (FR). Le differenze rispetto al bilancio ordinario sono numerose: gli schemi di bilancio di SP e CE sono meno analitici (contengono meno righe e meno dettagli). Nella NI, inoltre, il documento a contenuto descrittivo in cui vengono illustrate le scelte degli amministratori che hanno determinato i numeri di bilancio, non sono richieste numerose informazioni obbligatorie nei bilanci redatti in forma estesa.



Bilancio ordinario

Le società che redigono il bilancio in forma ordinaria oltre a dover predisporre lo SP, il CE e la NI senza alcuna semplificazione, devono redigere anche il rendiconto finanziario (RF). Il RF consente di comprendere in modo più approfondito, rispetto ai bilanci che ne sono privi, la differenza tra cassa e reddito, la capacità dell’impresa di creare liquidità attraverso la gestione. In sostanza, il RF illustra le ragioni della variazione della liquidità aziendale (cassa e banca) dall’inizio al termine dell’esercizio.

Così come il CE spiega la creazione o distruzione di ricchezza avvenuta nell’esercizio attraverso il risultato d’esercizio dato dalla differenza tra i ricavi ed i costi, il FR spiega la variazione intervenuta nell’ammontare della cassa e della banca tra l’inizio e la fine dell’esercizio. Il RF consente di capire la capacità (o incapacità) dell’impresa di realizzare finanziariamente l’utile dell’esercizio e di apprezzare le scelte relativamente agli investimenti e finanziamenti. Inoltre, vi sono anche ulteriori differenze che influenzano i numeri stessi del bilancio, ma si tratta di tecnicismi complessi che qui non approfondisco.

Come si legge und bilancio: le società quotate ed i bilanci consolidati

I bilanci delle società quotate ed altri soggetti di natura finanziaria, non sono redatti applicando le regole disciplinate dal Codice Civile così come interpretate dai principi contabili nazionali emessi dall’Organismo Italiano di Contabilità (a differenza dei bilanci presentati prima). Tali soggetti redigono i bilanci sulla base dei principi contabili internazionali IAS/IFRS, un corpo di regole molto più articolate e complesse (la cui applicazione comporta maggiori costi), che consentono però anche un’informativa in linea di principio di qualità più elevata ed esaustiva.

I bilanci IAS/IFRS delle imprese italiane possono essere più facilmente confrontati con i bilanci delle imprese competitor in ambito soprattutto europeo, in quanto tutti i gruppi quotati nell’UE devono redigere il bilancio applicando questi principi.

Come si legge un bilancio: le società quotate

I bilanci delle società quotate sono pubblici e possono essere scaricati gratuitamente dal loro sito (le società sono obbligate a pubblicarli) o dal sito della borsa italiana. In considerazione della loro rilevanza e del fatto che piccoli investitori acquistano le azioni senza disporre di alcuna informazione su come viene gestita l’impresa, sono tenute ad una maggiore trasparenza informativa. Ad esempio, devono predisporre il bilancio non soltanto una volta all’anno, seppur con delle semplificazioni.

Qualche esempio di bilancio: il bilancio della Ferrari (per chi apprezza il genere, ci sono delle foto spettacolari del prodotto!). Oppure quello di FCA -Fiat Chrysler Automobile e quello di Brunello Cucinelli (in italiano).









Come si legge un bilancio: Il consolidato

Quando più società sono riconducibili ad un medesimo “capo”, la società capogruppo, se si superano determinate dimensioni, deve redigere anche il bilancio di gruppo, il bilancio consolidato. Un bilancio che rappresenta l’andamento del gruppo e non quello dei diversi soggetti giuridici (le singole imprese), come nel caso dei bilanci d’esercizio. Si tratta di un bilancio che, esemplificando, abbatte le barriere giuridiche rappresentate dalle singole società e le rappresenta come se si trattasse di un’unica impresa con molti stabilimenti.

Pensiamo ad una famiglia in cui lavorano mamma (con uno stipendio di 10) e papà (con uno stipendio di 10). Il figlio riceve una “paghetta” mensile dai genitori (di 2). Il bilancio consolidato della famiglia sarebbe il bilancio che somma i guadagni di mamma e papà (10+10=20). Non quelli del figlio, in quanto non ha ottenuto un guadagno aggiuntivo, considerato che gli deriva dai genitori, pertanto non deve essere considerato. Se facessimo la somma complessiva dei guadagni finiremmo per sovrastimare il guadagno totale della famiglia (10+10+2=22). Allo stesso modo nel bilancio consolidato, le operazioni tra le società del gruppo vengono eliminate al fine di rappresentare correttamente l’andamento della gestione dell’intero gruppo.

DEUTSCH

5. Jahresabschluss: Wie viele gibt es?

Original (italienisch) von Prof. assoc. Fabrizio Bava (31.07.2020)
https://www.fabriziobava.com/blog/leggere-un-bilancio/

Aus dem Italienischen übersetzt von Prof. Dr. Knut Henkel (21.10.2021)
https://www.knuthenkel.de/Blog/

Wie liest man einen Jahresabschluss? Fünfte Folge
„Wie viele Abschlüsse gibt es denn eigentlich?!

Wer die Überschrift „Wie liest man einen Jahresabschluss: Wie viele Abschlüsse gibt es denn eigentlich?“ liest, denkt wahrscheinlich: „den für die Bank, die für das Finanzamt...“. Es gibt grundsätzlich nur einen Jahresabschluss. Wenn wir aber über die Abschlüsse von Unternehmen sprechen, müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass nicht alle Jahresabschlüsse auf die gleiche Weise erstellt werden. Bei der Festlegung einer Vorschrift muss immer versucht werden, ein Gleichgewicht zwischen dem Ziel, das mit der Vorschrift erreicht werden soll (in diesem Fall die externe Kommunikation der Unternehmensleistung durch den Jahresabschluss) und den Kosten, die dem Unternehmen durch die Einhaltung der Vorschrift entstehen, herzustellen. Daher gibt es verschiedene Arten von Jahresabschlüssen. Die erste Konsequenz daraus ist, dass sich die Art der Informationen, die aus den Abschlüssen gewonnen werden können, und der Detaillierungsgrad, der durchführbaren Analysen in Abhängikget der Art des Jahresabschlusses, stark ändern können.

Wenn wir gesagt haben, dass die Jahresabschlüsse ein notwendiges Instrumentarium des Unternehmers sind und auch erstellt würden, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben wären, so ist es auch wahr, dass bei Fehlen solcher gesetzlicher Rechnungslegungspflichten in den meisten Fällen die Geschäftsleitung die getroffenen Bilanzierungsentscheidungen nicht dokumentieren und sie nicht veröffentlichen würde. Wie wir gesehen haben, ist die Relevanz des Abschlusses für die Stakeholder von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, und der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Rechnungslegungsvorschriften auch berücksichtigt, dass die Erstellung des Abschlusses für die Unternehmen mit Aufwand verbunden ist. Und wir haben gesehen, dass Aufwand den Gewinn reduziert. Um also die Eingangsfrage zu beantworten, wie man eine Bilanz liest, müssen wir zunächst in der Lage sein zu erkennen, welche Art von Bilanz das Unternehmen, an dem wir interessiert sind, erstellt.

Nicht-Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften

Eine erste Unterscheidung ist die zwischen Nicht-Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu ersteren zählen u. a. Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Und zu den Kapitalgesellschaften gehören z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Nicht-Kapitalgesellschaften erstellen nicht nur wesentlich vereinfachte Abschlüsse, sondern sind auch nicht verpflichtet, diese zu veröffentlichen. Es ist daher in der Regel nicht möglich, den Abschluss z. B. einer OHG oder KG als Externer zu erhalten und zu lesen. Was sind die Gründe, die den Gesetzgeber zu dieser Entscheidung veranlasst haben?

Die Jahresabschlüsse von Nicht-Kapitalgesellschaften

Gesellschafter von Nicht-Kapitalgesellschaften haften (bis auf wenige Ausnahmen) mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt für die übernommenen Verpflichtungen (d. h. Schulden) des Unternehmens. Daher ist es weniger relevant, die Jahresabschlussinformationen von Nicht-Kapitalgesellschaften zu kennen, da das persönliche Vermögen der Gesellschafter eine Garantie für die Schulden der Gesellschaft darstellt. Dies ist bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Zu bedenken ist auch, dass eine unternehmerische Tätigkeit in der Regel in Form einer Nicht-Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, wenn das Umsatzvolumen nicht allzu hoch ist.

Wenn das Unternehmen wächst, wird früher oder später beschlossen, die Nicht-Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, und zwar aus verschiedenen Gründen, die ich hier aussparen werde. Nicht-Kapitalgesellschaften sind daher nicht nur weniger relevant für Stakeholder, die sich auf das Vermögen der Gesellschafter als Sicherheiten für die unternehmerische Tätigkeit verlassen können, sondern sind im Allgemeinen auch kleiner als Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass sie möglicherweise nicht in der Lage sind, den Aufwand zu tragen, der für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften erforderlich ist.

Welche Bestandteile sind im Jahresabschluss enthalten?

Bestimmte Nicht-Kapitalgesellschaften, wie z. B. kleine Einzelkaufleute oder Freiberufler, brauchen überhaupt keinen Jahresabschluss zu erstellen, sondern müssen lediglich eine sog. Einnahmenüberschussrechnung aufstellen. Eine Einnahmenüberschussrechnung stellt nur sehr begrenzte Informationen zur Verfügung, aus denen weder das Eigenkapital des Unternehmens noch die finanzielle Situation zu erkennen ist. Solche Rechnungsleger erstellen keinen eigentlichen Jahresabschluss, sondern berechnen nur den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Die meisten Nicht-Kapitalgesellschaften müssen aber einen Jahresabschluss erstellen. Bei diesen besteht der Jahresabschluss aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Wie liest man bei solchen Nicht-Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss, wenn man nicht selber Gesellschafter der Gesellschaft ist? Die Bilanz ist zwar nicht öffentlich, aber wenn beispielsweise das Unternehmen einen Bankkredit benötigt, wird sich die Bank im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung den Jahresabschluss vorlegen lassen. Und dem wird das Unternehmen in der Regel nachkommen, da in diesem Fall das Unternehmen etwas von der Bank haben möchte, nämlich Geld in Form einer Kreditaufnahme. Die Banken verlangen bei Nicht-Kapitalgesellschaften in der Regel auch die Einkommenserklärungen der Gesellschafter, die bekanntlich ebenfalls nicht öffentlich sind. Die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen von Nicht-Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in der Regel stark von den entsprechenden Abschlüssen von Kapitalgesellschaften. Während Kapitalgesellschaften ein standardisiertes Format einhalten müssen, erstellen Nicht-Kapitalgesellschaften ihre Abschlüsse in relativ freier Form, d. h. sie können fast jede beliebige Bezeichnung zur Darstellung des Zahlenwerkes verwenden.

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften

Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind in der Regel auf der Internetseite www.unternehmensregister.de zu veröffentlichen und können so leicht gefunden werden. Unter den Kapitalgesellschaften ist der Umfang der Jahresabschlüsse jedoch unterschiedlich.

Wie Kleinstkapitalgesellschaften-bilanzieren

Als Kleinstkapitalgesellschaft gelten Unternehmen, die im ersten Geschäftsjahr oder danach in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte nicht überschritten haben (§267a HGB?):

• Bilanzsumme: 350.000 Euro;

• Umsatzerlöse: 700.000 Euro;

• durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Jahres: 10.

Die Pflichten in Bezug auf den Jahresabschluss unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Nicht-Kapitalgesellschaften. Anders als andere Kapitalgesellschaften sind Kleinstkapitalgesellschaften u. a. nicht verpflichtet, einen Anhang zu erstellen, der umfangreichere Zusatzinformationen enthält und u. a. die vom Management angewendeten Bilanzierungsentscheidungen beinhaltet.

Jahresabschluss von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften haben auch eine Bilanz und GuV zu erstellen, können aber bei der Erstellung des Anhanges eine Erleichterung in Anspruch nehmen. Dieses Wahlrecht besteht (in unterschiedlichem Umfang) für Kapitalgesellschaften, die keine Kleinst-Kapitalgesellschaften sind und zudem im ersten Geschäftsjahr oder in der Folge in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzen nicht überschritten haben (§ 288 HGB i.Vm. § 267 Abs. 2 HGB):

• Bilanzsumme: 20.000.000 Euro;

• Umsatzerlöse: 40.000.000 Euro;

• durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Jahres: 250.

Bereits die Jahresabschüsse von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften können sich stark voneinander unterscheiden. Neben unterschiedlichen Erleichterungen bei den Anhangsangaben ist beispielsweise die Bilanzgliederung von kleinen Kapitalgesellschaften weniger detailliert als bei anderen Kapitalgesellschaften, da sie weniger Untergliederungen enthalten muss (§ 266 Abs. 1 HGB). Zudem muss eine mittelgroße Kapitalgesellschaft neben dem Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang mit gewissen Erleichterungen) noch einen Lagebericht zusätzlich erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften überschreiten im ersten Geschäftsjahr oder in der Folge in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der zuvor genannten Obergrenzen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB). Somit muss eine große Kapitalgesellschaft einen umfassenden Jahresabschluss (detaillierte Bilanz, GuV, Anhang ohne Erleichterungen) sowie einen Lagebericht erstellen.

















Jahresabschluss von kapitalmarktorientieren Kapitalgesellschaften

Unabhängig von den zuvor genannten Größenkriterien liegt eine kapitalmarktorientiere Kapitalgesellschaft vor, wenn durch Eigen- oder Fremdkapital der Kapitalmarkt in Anspruch genommen wird (§ 264d HGB?). Bei diesen Gesellschaften kann die Anzahl der Stakeholder und durch die anonyme Finanzierung über den Kapitalmarkt das Informationsinteresse derselben ebenfalls sehr groß sein. Daher ist der Publizitätsumfang von kapitalmarktorientieren Kapitalgesellschaft am umfangreichsten. Neben den zuvor genannten Berichtspflichten einer großen Kapitalgesellschaft umfasst der Jahresabschluss einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft noch weitere Elemente: Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Segmentbericht (Wahlrecht). Die Kapitalflussrechnung ermöglicht im Vergleich zur Bilanz und GuV ein tieferes Verständnis bezüglich des Unterschieds zwischen der Geldvermögensebene (Cash, Liquidität) und den Erträgen und Aufwendungen der GuV sowie der Fähigkeit des Unternehmens, durch die Geschäftstätigkeit Zahlungsmittel zu generieren. Im Wesentlichen erläutert die Kapitalflussrechnung die Gründe für die Veränderung der Liquidität (Kasse und Bank) des Unternehmens vom Beginn bis zum Ende des Geschäftsjahres. Genauso wie die GuV die Schaffung oder Vernichtung von Vermögen während des Jahres durch das Jahresergebnis aufzeigt, welches sich aus der Differenz von Erträgen und Aufwendungen ergibt, erklärt die Kapitalflussrechnung die Veränderung des Betrags von Bargeld und Bank zwischen Anfang und Ende des Jahres.

Wie man einen Jahresabschluss liest: Konzernabschlüsse

Wenn mehrere Unternehmen denselben „Chef“ haben, muss die Muttergesellschaft (also das Unternehmen, welches die anderen Unternehmen erworben hat) grundsätzlich noch einen Konzernabschluss erstellen. Dieser Abschluss stellt die Leistung des gesamten Konzerns dar und nicht die der einzelnen rechtlichen Einheiten (Einzelunternehmen), wie es bei den Jahresabschlüssen der Fall ist. Dabei handelt es sich um einen Abschluss, bei dem vereinfachend dargestellt die rechtlichen Grenzen der einzelnen Unternehmen wegfallen und diese so abgebildet werden, als wäre der ganze Konzern ein einziges großes Unternehmen mit vielen Niederlassungen.

Denken wir an eine Familie, in der Mutter (mit einem Gehalt von 10 Euro) und Vater (mit einem Gehalt von 10 Euro) arbeiten. Der Sohn erhält ein monatliches „Taschengeld“ (von 2 Euro) von den Eltern und fürs Rasenmähen beim Nachbarn noch weitere 3 Euro. Jedes Familienmitglied hat in seiner eigenen Einnahmenrechnung („Jahresabschluss“) folgende Einnahmen: Mutter (10 Euro), Vater (10 Euro), Sohn (5 Euro). Die Summe der einzelnen Einnahmen der Familienmitglieder („Jahresabschlüsse“) beläuft sich somit auf 25 Euro (10+10+5). Dies entspricht aber nicht dem Familieneinkommen („Konzernabschluss“), denn dieses ist um den familieninternen Geldfluss zu reduzieren. Tatsächlich hat die Familie insgesamt nur ein Familieneinkommen von 23 Euro zur Verfügung, da das Taschengeld (2 Euro) innerhalb der Familie („Konzern“) geflossen ist und somit auf Familienleben den Effekt „linke Tasche, rechte Tasche“ hat und aus der Summe der Einnahmen von 25 Euro herausgerechnet werden muss. Man kann auch sagen, dass diese Summe der einzelnen Einnahmen von 25 Euro auf das Familieneinkommen von 23 Euro konsolidiert wurde. Daher wird der Konzernabschluss auch konsolidierter Abschluss genannt, da aus der Summe der einzelnen Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) die konzerninternen Transaktionen herausgerechnet (herauskonsolidiert) werden.

Wie man einen Jahresabschlüss liest: Kapitalmarktorientierte Konzerne

Die Muttergesellschaft hat neben dem HGB-Jahresabschluss (Einzelabschluss) dann grundsätzlich noch einen HGB-Konzernabschluss zu erstellen. Wenn allerdings die Muttergesellschaft kapitalmarktorientiert ist, dann ist dieser Konzernabschluss nicht nach HGB, sondern nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS zu erstellen (§ 315e Abs. 1 u. 2 HGB). Die IAS/IFRS stellen ein sehr viel detaillierteres und komplexeres Regelwerk dar als das HGB, dessen Anwendung mit höheren Kosten verbunden ist, das jedoch auch eine qualitativ hochwertigere und umfassendere Berichterstattung ermöglicht. Die IAS/IFRS-Abschlüsse deutscher Unternehmen können so leichter mit den Abschlüssen konkurrierender ausländischer Unternehmen, insbesondere in Europa, verglichen werden, da alle kapitalmarktorientierten Konzerne der EU ihre Abschlüsse nach diesen Standards erstellen müssen. Die Konzernabschlüsse kapitalmarkorientierter Unternehmen sind öffentlich und können kostenlos von deren Website oder von der weiter oben angegebenen Website des Unternehmensregisters heruntergeladen werden. In Anbetracht ihrer Bedeutung und der Tatsache, dass Kleinanleger Aktien oder Anleihen kaufen, ohne Informationen darüber zu haben, wie das Unternehmen geführt wird, müssen sie transparentere Informationen bereitstellen. Zum Beispiel müssen sie nicht nur einmal im Jahr einen Abschluss erstellen, sondern auch unterjährig Zwischenabschlüsse veröffentlichen, die allerdings weniger umfangreich sind als die Jahresendberichterstattung.

Einige Beispiele für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen: der Konzernabschluss der Volkswagen AG oder aber von Ferrari (für diejenigen, die sich für Autos interessieren; finden sich dort auch einige spektakuläre Fotos des Produkts!)

Für die Erstellung des Konzernabschlusses müssen die einzelnen Konzerngesellschaften neben dem „offiziellem“ HGB-Jahresabschluss für interne Zwecke auch noch einen Jahresabschluss nach IAS/IFRS erstellen.

Freiwillig nach IAS/IFRS bilanzieren

Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben das Wahlrecht, freiwillig anstelle eines HGB-Konzernabschlusses einen Konzernabschluss nach IAS/IFRS zu erstellen (§ 315e Abs. 3 HGB). Zudem kann jedes Unternehmen noch freiwillig zusätzlich zum HGB-Jahresabschluss einen „offiziellen“ IAS/IFRS-Jahresabschluss rein für Veröffentlichungszwecke erstellen (§ 325 Abs. 2a HGB).